
Energiefresser oder energieeffizientes Haus? – Mit dem Energieausweis, auch Energiepass genannt, haben Sie es schwarz auf weiß. Für Eigentümer liefert der Energieausweis wertvolle Hinweise für wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen. Potenziellen Käufern oder Mietern hilft er, die Ausgaben für Heizung und Warmwasser abzuschätzen.
Wer den Energieausweis ausstellen darf und wann er benötigt wird, ist in der Energiesparverordnung (EnEV) geregelt. Der Energieausweis ist Pflicht, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, neu vermieten oder verpachten möchten. Liegt der Energieausweis bei Erstellung des Exposés noch nicht vor, dürfen Sie diese Angabe weglassen. Spätestens jedoch bei der Besichtigung müssen Sie dem Interessenten zumindest eine Kopie des Energieausweises vorweisen und bei Vertragsabschluss aushändigen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Den Energieausweis gibt es in zwei Ausfertigungen: Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes durch einen Energieberater in der Regel vor Ort analysiert und anschließend berechnet. Der Verbrauchsausweis informiert über den Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
Herzstück des Energieausweises ist die Farbskala, die in neun Effizienzklassen unterteilt ist: von A+ (grüner Bereich) über D (gelber Bereich) bis H (roter Bereich). Wichtigster Wert des Energieausweises für Hausbesitzer oder Mieter ist der Endenergiebedarf (beim Bedarfsausweis) oder Endenergieverbrauch (beim Verbrauchsausweis). Dieser Wert gibt an, wie viele Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr das Gebäude für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung benötigt.
Die Art des Energieausweises hängt von der Anzahl der Wohneinheiten, dem Baujahr und dem Sanierungsniveau ab. Für Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt und die nicht nachträglich saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Gleiches gilt für Neubauten. Wenn Sie darüber nachdenken, die Modernisierung Ihres Hauses staatlich fördern zu lassen, entscheiden Sie sich am besten gleich für den Bedarfsausweis.
Beim Bedarfsausweis werden die Daten während einer Besichtigung durch den Aussteller erfasst und ausgewertet. Er untersucht unter anderem die Baumaterialien, die für Wände und Fenster eingesetzt wurden, sowie die Anlagentechnik im Haus. Der berechnete Endenergiebedarf ist unabhängig vom Nutzerverhalten und von Witterungsbedingungen. Qualifizierte Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel über die Experten-Suche der dena (Deutsche Energie-Agentur).
Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie bei Wohnhäusern, bei denen schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wird, kann der Eigentümer zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis frei wählen. Der Verbrauchsausweis gibt den durchschnittlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten 36 Monaten an. Zur besseren Vergleichbarkeit werden alle Ausweise klimabereinigt (Standardklima Deutschland) und eventuelle Leerstände berücksichtigt. Basis für die Berechnung sind die Heizkostenabrechnungen.
Die Kosten für einen Verbrauchsausweis hängen meist von der Datenmenge ab sowie von der Form, in der die Daten vorliegen oder bereitgestellt werden.